Eigenbedarfskündigung – Unwirksamkeit bei unzutreffendem Nachnamen
Bezeichnet der Vermieter die Bedarfsperson in der Erklärung einer Eigenbedarfskündigung mit einem vollständig unzutreffenden Nachnamen ist die Kündigung nach Auffassung des LG Berlin wegen Verstoßes gegen § 573 Abs. 3 BGB unwirksam. Der Vermieter kann eine Wohnung wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er die Räume für sich oder seine Familien- oder Haushaltsangehörigen benötigt (§ 573 Abs. … Weiterlesen …