Geschossflächen-Ermittlung mittels Drohne unzulässig
Haus- und Grundbesitzerverein München informiert über Urteil einer Anwohnerklage Die Beiträge der Grundstückseigentümer für den Anschluss an die städtische Kanalisation sollten nach einem entsprechenden Stadtratsbeschluss auf Basis der Geschossflächen der angeschlossenen Grundstücke neu berechnet werden. Die Geschossflächen wollte die Stadt mittels Überflug der Grundstücke durch eine Kamera-Drohne ermitteln. Dagegen klagte ein Grundstückseigentümer erfolgreich wegen Verletzung … Weiterlesen …