Magazin 530 – Editorial

Liebe Leserin, lieber Leser, liebe Wohnungssuchende,

der Sommer ist schon lange da und die Grillsaison setzt sich fast ununterbrochen weiter fort. Das bedeutet, dass typisch sommerliche Aktivitäten wie das Grillen auf Balkonen und Terrassen Auswirkungen auf die Wohnnachbarschaft haben. Ob im Mehrfamilienhaus oder im Wohngebiet, überall dort, wo Menschen auf engem Raum zusammenleben, kann es zu Konflikten kommen, weist uns Haus & Grund Bayern in seiner aktuellen Pressemeldung hin. „Das Grillen auf Balkonen oder Terrassen kann durch umherziehenden Rauch und intensivere Gerüche als beim normalen Kochen die Wohnnachbarschaft stören. Beides muss, jedenfalls wenn es im Übermaß entsteht, nicht hingenommen werden, erklärt uns Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand des Landesverbandes Bayerischer Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzer e.V., denn bei der Bewertung wären immer die Umstände des Einzelfalls entscheidend. So kann es im Mietvertrag oder innerhalb der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer festgelegt sein, dass nur ein Gas- oder Elektrogrill verwendet werden darf.

Unter Umständen könne es auch sinnvoll sein, einen immissionsfreien Tag innerhalb einer WEG festzulegen. Das Landgericht München hatte kürzlich festgestellt, dass das sozialadäquate Verhalten auf ein zumutbares Maß eingeschränkt werden kann. Allerdings wäre es nicht möglich, das Grillen an fünf Tagen in der Woche komplett zu verbieten. Unserer Redaktion fällt dazu die Zeile aus Friedrich Schillers Werk Wilhelm Tell ein, in dem es heißt: „Es kann der Frömmste nicht im Frieden bleiben, wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt.“ In diesem Sinne, auf eine gute Nachbarschaft und viel Spaß beim Grillen. Mit dieser neuen Ausgabe begleiten wir Sie weiter auf der Suche nach Ihren neuen vier Wänden. Rufen Sie bei unseren Inserenten an, fahren Sie zu den Baustellen oder Musterwohnungen oder besichtigen Sie die Bestandswohnung, die für Sie den Wohnungstraum erfüllen könnte.